+++ Arbeitszeit oder Freizeit? +++

Diese Frage beschäftigt immer wieder die Gerichte, wenn Arbeitnehmer Ansprüche an die Gesetzliche Unfall-Versicherung stellen. Hier zwei interessante Fälle aus der jüngeren Rechtssprechung:

Steigt der Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstelle unterwegs aus dem Auto aus, besteht ab da keine Deckung durch die Gesetzliche Unfall-Versicherung mehr. Das können Sie heute im Versicherungsjournal www.versicherungsjournal.de nachlesen.
Ein anderes Urteil aus Bayern (Versicherungsjournal vom 10.11.2003 www.versicherungsjournal.de): Einer Arbeitnehmerin, der in der Firma eine Toilettentür so heftig an den Kopf geschlagen wurde, dass sie nun auf einem Auge blind ist, stehen keine Leistungen aus der Gesetzlichen Unfall-Versicherung zu. Die Begründung: Der Aufenthalt auf der Firmen-Toilette sei nicht betriebsbedingt, sondern privat veranlasst.