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Arbeitszeit oder Freizeit? +++
Diese Frage beschäftigt immer wieder die Gerichte, wenn Arbeitnehmer
Ansprüche an die Gesetzliche Unfall-Versicherung stellen. Hier zwei
interessante Fälle aus der jüngeren Rechtssprechung:
Steigt der
Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstelle unterwegs
aus dem Auto aus, besteht ab da keine Deckung durch die Gesetzliche Unfall-Versicherung
mehr. Das können Sie heute im Versicherungsjournal www.versicherungsjournal.de
nachlesen.
Ein anderes Urteil aus Bayern (Versicherungsjournal vom 10.11.2003 www.versicherungsjournal.de):
Einer Arbeitnehmerin, der in der Firma eine Toilettentür so heftig
an den Kopf geschlagen wurde, dass sie nun auf einem Auge blind ist, stehen
keine Leistungen aus der Gesetzlichen Unfall-Versicherung zu. Die Begründung:
Der Aufenthalt auf der Firmen-Toilette sei nicht betriebsbedingt, sondern
privat veranlasst. |